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Presseerklärung
27. November 1998

Abschiebung togoischer Flüchtlinge per Charterflug geplant

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
Abschiebungen nach Togo sind zur Zeit nicht zu verantworten

Nach Meldungen aus Nürnberg, München, Kiel und Köln werden seit Anfang dieser Woche systematisch Togoerinnen und Togoer in Abschiebungshaft genommen, um sie mit einem Charterflug am 30. November 1998 um 10.30 Uhr ab Düsseldorf abschieben zu können. Die Behörden begründen den Charterflug damit, daß „normale“ Einzelabschiebungen nach Togo derzeit „fast aussichtslos“ seien (so das Amtsgericht Nürnberg in einer Abschiebehaftentscheidung vom 16. Oktober 1998). Entscheidend hierfür ist, daß sich der Bundesgrenzschutz wegen einer möglichen Gefährdung seiner Beamten am Zielort Lomé in den letzten Monaten geweigert hat, Abzuschiebende dorthin zu begleiten. Der Abschiebungsversuch eines togoischen Flüchtlings aus Ostholstein scheiterte am 14. Oktober 1998. Der Betroffene versuchte, sich selbst zu töten.

Die Lage in Togo hat sich nach den Wahlen vom 21. Juni 1998 weiter verschärft. Das Eyadema-Regime klammert sich an die Macht. Militärs in Togo machen derzeit Jagd auf alle, die den Oppositionsparteien zugerechnet werden und sich bei den letzten Wahlen exponiert haben. Das Spektrum der Repression reicht von ostentativer Beschattung Oppositioneller, verbaler Bedrohung, Zerstörung und Raub von Eigentum, vorübergehenden und längerfristigen Festnahmen, Willkürurteilen der politisierten Justiz des Regimes (zum Beispiel wegen Verteilens von Flugblättern) bis hin zu tätlichen Angriffen, Verschwindenlassen von Menschen und bis zum politischen Mord durch Todeskommandos.

Trotz eindringlicher Warnungen des UNHCR vor Abschiebungen nach Togo seit Anfang Juli 1998, einhelliger Kritik der EU und der USA an Verlauf und Ergebnis der Präsidentschaftswahlen und relativ kritischer Lageberichte selbst des Auswärtigen Amtes nehmen viele deutsche Verwaltungsgerichte die Lage kaum zur Kenntnis. Ausreisepflichtig sind derzeit viele togoische Flüchtlinge, deren Verfahren bei Gerichten anhängig waren, die Abschiebungsschutz nur wenigen exilpolitischen exponierten Personen gewähren. Nur wenige hochrangige Führungspersönlichkeiten der togoischen Exilopposition genügen diesem Maßstab der Gerichte.

Die deutsche Botschaft in Lomé war schon bisher nicht in der Lage, Einzelschicksalen von Abgeschobenen nachzugehen. Um so weniger wird dies im Fall einer Massenabschiebung möglich sein, selbst wenn es den Betroffenen gelingen sollte, den Flughafen zunächst unbehelligt zu verlassen.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein appellieren an das Auswärtige Amt, seine Lageberichte vor diesem Hintergrund der Realität anzupassen sowie an die Innenminister der Bundesländer, die sich an der Abschiebung beteiligen, den geplanten Charterflug abzusagen. Damit würde den Verwaltungsgerichten Gelegenheit gegeben, angemessen auf die sich verdichtende Auskunftslage über die derzeitige Menschenjagd in Togo zu reagieren.

Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL

Christiane Krambeck, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Kurzinformationen zur Verfolgung von Oppositionellen in Togo Ende Juni bis Mitte Oktober 1998 können per Fax bei der Geschäftsstelle von PRO ASYL bestellt werden.


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