Abschiebung mit allen Mitteln und um jeden Preis:
„Per Rettungsflug“ nach Algerien
Deklariert als „Rettungsflug“ möchte die Zentrale Ausländerbehörde Köln in den nächsten Tagen einen algerischen Flüchtling nach Algier abschieben. Herr S., der seit Dezember 1994 in Abschiebehaft sitzt, ist im Zuge der Paßersatzbeschaffung mehrfach Vertretern des algerischen Konsulats zwangsvorgeführt worden. In diesen persönlichen Konfliktsituationen verfiel er in einen apathischen Zustand und mußte über Wochen hinweg stationär in der Psychiatrie behandelt werden. Die Klinikärzte diagnostizierten den „Verdacht auf haftpsychotisch gespannten Stupor“ (Apathie, Reflexlosigkeit etc.).
Gegenüber Ärzten und Betreuern äußerte Herr S. immer wieder seine Todesangst angesichts einer möglichen Abschiebung nach Algerien.
Ein erster Abschiebeversuch am 27.05.1995 scheiterte aufgrund eines erneuten psychischen Zusammenbruchs von Herrn S. Seither entwickelt die ZAB Köln in einem Briefwechsel mit dem algerischen Konsulat den zynischen und innovativen Ansatz „Abschiebung per Rettungsflug“: Ruhiggestellt durch Psychopharmaka und in Begleitung eines Arztes soll Herr S. den Behörden in Algier übergeben werden.
Der Kölner Flüchlingsrat und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordern den neuen Innenminister von NRW, Herrn Franz-Josef Kniola, auf, diese Abschiebung durch die Kölner Ausländerbehörde zu unterbinden. Da die Angst vor der Abschiebung bei Herrn S. nach Aussage der Ärzte krankheitsauslösend ist, sollte er unverzüglich aus der Abschiebehaft entlassen und ihm eine adäquate medizinische Behandlung ermöglicht werden.
In der Rangliste der Schäbigkeiten bei der Umsetzung bundesdeutschen Asylrechts, nimmt das Handeln der ZAB Köln mit Fug und Recht einen vorderen Platz ein.
PRO ASYL, amnesty international und Flüchtlingsräte können auf Beispiele verweisen, in denen abgeschobene Flüchtlinge von algerischen Sicherheitskräften verhaftet wurden, bzw. unmittelbar nach ihrer Rückkehr verschwunden sind. Wir sind besorgt über die Behandlung, die algerischen Asylsuchenden von Seiten der deutschen Behörden widerfährt. Es findet ein reger Datentransfer zwischen bundesdeutschen und algerischen Behörden statt.
Vertretern des potentiellen Verfolgerstaates wird Zugang zu Flüchtlingen in Abschiebehaft – im Falle von Herrn S. sogar einmal in der Psychiatrie – ermöglicht, da das algerische Konsulat die Ausstellung von Passersatzpapieren von einer persönlichen Vorführung abhängig macht. Anstatt einen generellen Abschiebeschutz für algerische Flüchtlinge durchzusetzen, handelt sie Bundesregierung einen Abschiebevertrag mit Algerien aus.