„Abschiebevertrag“ Deutschland-Algerien vor dem Abschluß
PRO ASYL: Offene Kumpanei mit einem Verfolgerstaat
Nach Informationen aus verschiedenen Bundesministerien steht ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien kurz vor dem Abschluß. Folgende Regelungen werden voraussichtlich Inhalt des Abkommens sein, dessen Unterzeichnung bis Mitte Juni erwartet wird:
- Die algerische Seite sichert die zügige Abnahme von 4000 ausreisepflichtigen
- Algeriern, die überwiegend im Asylverfahren abgelehnt worden sind, zu.
- Der algerische Staat sichert eine problemlose und verfolgungsfreie Aufnahme abgeschobener Flüchtlinge zu.
- Die Bundesrepublik verpflichtet sich zur Zahlung von Finanzmitteln für Projekte der Reintegration in Algerien.
„Das geplante Abkommen stellt den Höhepunkt einer offenen Kumpanei dar.“ So wertete Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL das geplante Abkommen am Freitag in Frankfurt. Der
algerische Staat habe vielfach bewiesen, daß er bei seiner exzessiven Terrorismusbekämpfung Polizei und Sicherheitsbehörden freie Hand für Menschenrechtsverletzungen lasse. Wo Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international eine sich immer mehr verschlechternde und verschärfende Menschenrechtssituation nachweisen können, reichten die Garantien einer kaum noch geschäftsfähigen Regierung nicht aus. „Flüchtlinge zurückzuschicken ist eine fahrlässige Gefährdung von Menschenleben“ so Heiko Kauffmann. Nach Einschätzung von PRO ASYL ist die algerische Regierung nicht in der Lage, wirksame Garantien für abgeschobene Flüchtlinge zu geben.
Die schon jetzt praktizierte reibungslose Zusammenarbeit zeigt sich u. a. in:
- der Zwangsbefragung algerischer Abschiebehäftlinge in deutschen Haftanstalten durch algerische Konsulatsbeamte;
- dem Einsatz eines Formulars „Angaben zur Person – Asylbewerber“, das algerischen Flüchtlingen bereits bei der Asylantragsstellung vorgelegt wird und von Beamten des Bundesgrenzschutzes gemeinsam mit dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt erarbeitet worden ist;
- der Übermittlung von Flugdaten durch den BGS an die algerischen Sicherheitsbehörden, um sicher zu stellen, daß der algerische Staatsangehörige auch den algerischen Sicherheitsbehörden zugeführt wird.
Folter im Gewahrsam der algerischen Sicherheitskräfte, die Praxis des „Verschwindenlassens“, extralegale Hinrichtungen, gewaltsame Übergriffe sind an der Tagesordnung. Abgewiesene algerische Asylsuchende sind erwiesenermaßen nach ihrer Rückkehr Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden.
„Ein Abkommen mit einer Konfliktpartei, die für diesen Terror maßgeblich verantwortlich ist, bedeutet: Parteinahme auf Seite des Verfolgerstaates durch die Bundesregierung“, sagte Kauffmann.
PRO ASYL appelliert an die Fraktionen des Deutschen Bundestages ihren Einfluß dringend geltend zu machen, die weitere Vorbereitung und Unterzeichnung dieses Abkommens zu stornieren sowie die fahrlässige Gefährdung von Menschenleben und weitere Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes durch derartige Abkommen strikt zu unterbinden.