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06.06.1995

PRO ASYL appelliert an Außenminister:
Abschiebeverträge höhlen Flüchtlingsschutz aus


Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL hat vor der Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsrechts durch den Abschluß bilateraler Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge gewarnt. Aus Anlaß des geplanten Vertragsabschlusses mit Algerien appellierte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, eindringlich an Bundesaußenminister Kinkel, „das Rückübernahmeabkommen nochmals zu überdenken und aus menschenrechtlichen Erwägungen bis auf weiteres auszusetzen“.

Wie Kauffmann am Dienstag in Bonn erklärte, hätten die exzessive Terrorismusbekämpfung von Seiten der algerischen Sicherheitskräfte sowie Attentate und gezielte Anschläge von Seiten islamistischer Gruppierungen eine Situation geschaffen, in der viele begründet Furcht vor Verfolgung und um ihre persönliche und die Sicherheit ihrer Familien haben müßten: islamische Oppositionelle, Wehrdienstverweigerer, Deserteure, Intellektuelle, Frauen, Menschen mit „westlicher Orientierung“. Zwischen 20.000 und 30.000 Menschen seien diesem Konflikt inzwischen zum Opfer gefallen.

„In dieser Situation Flüchtlinge nach Algerien zurückzuschicken und insbesondere offensichtlich gefährdete Personen sehenden Auges in die Hände staatlicher algerischer Organe zu geben, bedeutet eine fahrlässige Gefährdung von Menschenleben“, sagte Kauffmann. Der Bundesregierung sei bekannt und durch Berichte von Menschenrechtsorganisationen belegt, daß der algerische Staat weder eine Garantie für die Einhaltung der Menschenrechte noch für Leib und Leben abgeschobener Flüchtlinge geben könnte. Die Tendenz, sich durch bilaterale Verträge der Verantwortung für Flüchtlinge zu entziehen, wertete Kauffmann als „Verstoß wider Sinn und Geist des internationalen Flüchtlingsrechts und als fahrlässige Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes“.


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