Innenministerkonferenz am 2. Februar 1998
PRO ASYL: Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge
Auch Auswärtiges Amt warnt nachdrücklich vor Reisen
nach Algerien
Anläßlich ihrer Konferenz am Montag, den 2. Februar 1998, appelliert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL an die Innenminister von Bund und Ländern, der Forderung der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen, Frau Sadako Ogata, und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom Donnerstag vergangener Woche nachzukommen und keine Flüchtlinge mehr nach Algerien abzuschieben.
„Wann, wenn nicht jetzt, macht ein Abschiebestopp nach Algerien überhaupt noch Sinn? Welche Steigerung der Grausamkeiten und Menschenrechtsverletzungen müßte noch eintreten?“, so Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. Das Asylrecht werde auf Kosten bedrohter Menschen zu politischen Zwecken mißbraucht, wenn die zuständigen Innenminister entgegen ihrer Verantwortung von der Anwendung des § 54 Ausländergesetz keinen Gebrauch machten, der die Aussetzung von Abschiebungen aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen vorsehe.
Kauffmann verwies auf die telefonisch (Tel.-Nr. 0228/171835) von jedem Bürger und jeder Bürgerin abrufbaren „Sicherheits- und Reisehinweise Algerien“ des Auswärtigen Amtes. „Das Auswärtige Amt warnt alle Bürgerinnen und Bürger ’nachdrücklich‘ aufgrund anhaltender Anschläge und immer weiter verbreiteter Terror- und Gewaltakte vor Reisen nach Algerien. Zählt ein deutsches Menschenleben mehr als ein algerisches?“, fragte Kauffmann.
Für die algerischen Flüchtlinge sei eine Rückkehr unter den gegenwärtigen Bedingungen lebensbedrohlich und völlig unkalkulierbar.
Außenminister Kinkel habe Hilfe und Solidarität mit dem leidenden algerischen Volk angekündigt. Diese Hilfe und Solidarität müsse bei den algerischen Flüchtlingen hier in Deutschland beginnen, die der Menschenschlächterei zwischen staatsterroristischen Sicherheitskräften, islamistischen Terrorgruppen und marodierenden Banden entkommen wären.