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Presseerklärung
9. Dezember 1998

10. Dezember: 50. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte

Regierungserklärung zur EU-Präsidentschaft
PRO ASYL: Deutschland muß vom Bremser
zum Motor einer humanen Asylpolitik werden

Zum 50. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte und anläßlich der Regierungserklärung zur deutschen EU-Präsidentschaft fordert PRO ASYL die Regierungskoalition auf, sich im Rahmen ihrer Präsidentschaft gegen jede Form der Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes auf europäischer Ebene zu wenden.

„Wir erwarten, daß die neue Regierung die deutsche Präsidentschaft nutzt, vom Bremser zum Motor einer humanen Asylpolitik in Europa zu werden“, erklärte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann: „Die uneingeschränkte Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention muß beim Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa wieder oberste Priorität haben“. Dabei wären laut PRO ASYL auch die Beschlüsse des Exekutivkomitees des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zwingend zu beachten. „Das Ziel muß sein, daß Schutzbedürftige in Europa tatsächlich Schutz vor Verfolgung finden“.

Wer, wie die neue Regierung im Koalitionsvertrag zu Protokoll gab, „sich mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik“ einsetzen zu wollen, „die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention beachtet“, der müsse alle Tendenzen, am internationalen Flüchtlingsschutz zu rütteln und die Schutz- und Menschenrechtsstandards internationaler Abkommen weiter aufzuweichen, entschieden abwehren.

PRO ASYL weist darauf hin, daß in Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark und zuletzt in den Niederlanden entweder durch Gerichtsentscheide oder durch eine neue Rechtssetzung durch die Parlamente Opfern nichtstaatlicher Verfolgung Schutz entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention zugebilligt wurde. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, national nachzuziehen und zugleich für ein europäisches System der Schutzgewährung, das der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht, einzutreten. In Deutschland werde heute jedoch durch restriktive Konstruktionen entgegen dem Wortlaut und der Praxis in anderen Staaten der Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention unzulässig auf eine staatliche Verfolgung eingeengt.

Nach der Änderung des Grundrechts auf Asyl befürchtet PRO ASYL eine Attacke auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Bundesregierung sollte wie andere EU-Länder deutlich machen, daß sie den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, das Individualrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention in ein institutionelles Angebot der Aufnahmeländer umzuwandeln, strikt ablehnt.

„Statt in der Kontinuität von Restriktionen fortzufahren, fordern wir eine Besinnung auf die Tradition der Menschenrechte in Europa, das seine Verpflichtung gegenüber Flüchtlingen wieder ernst nimmt!“ sagte Kauffmann.


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